Kran-Ausbildung

 

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt.
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt.

Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.

Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist gemäß DGUV Grundsatz 309-003 der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.

 

Wir übernehmen gerne für Sie die Grundeinweisung nach DGUV Grundsatz 309-003 inhouse, oder auch in unseren Räumlichkeiten.
Preise und Termine erhalten Sie auf Anfrage.

Gern unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.