Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Fahrer/innen auf Gabelstaplern eingesetzt werden, die für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sind und die Befähigung auch nachweisen können.
Nach DGUV Grundsatz 308-001 bedarf es deshalb zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand einer Grundeinweisung mit einer abschließenden theoretischen und praktischen Prüfung.
Wir bieten Ihnen Gabelstaplerfahrer-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an:
- Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
- Unfallursachen
- Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
- Technische Grundlagen
- Wartung und Pflege
Auch die innerbetriebliche jährliche Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie.
Termine und Preise auf Anfrage.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.