Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand

 

Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ dürfen nur Fahrer/innen auf Gabelstaplern eingesetzt werden, die für diese Tätigkeit geeignet, sowie ausgebildet sind und die Befähigung auch nachweisen können.

Nach DGUV Grundsatz 308-001 bedarf es deshalb zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand einer Grundeinweisung mit einer abschließenden theoretischen und praktischen Prüfung.

 

Wir bieten Ihnen Gabelstaplerfahrer-Ausbildung nach aktuellsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an:

 

  • Rechtliche Grundlagen (DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68)
  • Unfallursachen
  • Lastaufnahme, Stapel- und Ladeübungen
  • Technische Grundlagen
  • Wartung und Pflege

Auch die innerbetriebliche jährliche Unterweisung übernehmen wir gerne für Sie.

Termine und Preise auf Anfrage.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein spezielles Angebot für ein Firmenseminar.