Führerschein ab 17 (BF 17)

 

Für die Teilnahme am BF 17 muss ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle eingereicht werden, dies übernehmen wir für euch.

Die Anmeldung sowie der Beginn der Ausbildung kann 6 Monate vor dem 17. Lebensjahr erfolgen. Die praktische Ausbildung unterscheidet sich nicht von der regulären Fahrausbildung.

Drei Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres, kann die theoretische Prüfung und einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres kann praktische Prüfung abgelegt werden.

Bei bestandener praktischer Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die nach dem 18. Geburtstag (auf Antrag) in den Kartenführerschein umgetauscht wird.

Beim „Begleitenden Fahren mit 17“ muss, wie der Name schon sagt, bei jeder Fahrt eine Begleitperson dabei sein. Das müssen nicht unbedingt die Erziehungsberechtigten sein.

Die Begleitperson muss:

-  mindestens 30 Jahre alt sein

-  seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (früher Klasse 3) sein,

- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 1 Punkt im Zentralregister in Flensburg haben und

- muss als Begleitperson beim Amt eingetragen werden.

Die Begleitperson hat nur eine beratende Funktion und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.

Wer ohne Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 € Bußgeld und bekommt vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.

Unser Tipp:

Klären Sie unbedingt, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn z. B. im Versicherungsantrag angegeben ist, dass ausschließlich über 21-Jährige mit dem Fahrzeug fahren, darf ein 17-Jähriger nicht ans Steuer.

Übrigens:

Mit dem Führerschein ab 17 dürfen die Fahrerlaubnisklassen AM und L gefahren werden.

Der BF 17 -Führerschein gilt nur in Deutschland und Österreich!

Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf..

Wir würden uns freuen, Sie bald in unserer Fahrschule begrüßen zu können.